Dienstleistungen

Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man die Behandlung bzw. Unterstützung eines Menschen, der zeitweise oder dauerhaft nicht mehr seinen alltäglichen Aufgaben bzw. Grundverrichtungen nachgehen kann.

Hier helfen wir indem wir dem Patienten die Aufgaben wieder zu verrichten oder machen es für ihn. Darunter zählt z.B. das An- und Auskleiden, Lagern und Betten oder auch die Hilfe bei der Körperpflege.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege wird dann angeordnet, wenn die Aufgaben, welche in einer Pflegestation oder im Krankenhaus aufkommen, Zuhause erledigt werden müssen oder sollen. Auch taucht dabei oft der Begriff „Krankenhausvermeidungspflege“ auf. Denn durch diese Leistungen kann ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder gar vermieden werden.

Zu den Aufgaben der Behandlungspflege gehören unter anderem die Medikamentengabe, Wundversorgung oder auch Blutdruck oder Blutzuckermessungen.

Verhinderungspflege

Sofern ein Angehöriger oder Freund den zu Pflegenden betreut und zeitweise vertreten werden muss, kommt die Verhinderungspflege Ihnen zur Hilfe. Sind Sie oder der Pflegende verhindert haben Sie eventuell Anspruch auf Verhinderungspflege, bei der Sie ein örtlicher Pflegedienst vertritt und Ihre Aufgaben für diese Zeit übernimmt.

Die Verhinderungspflege wird auch oft Ersatzpflege, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung genannt.

Weitere Leistungen

Weiter unterstützen wir natürlich auch Menschen, die an psychischen oder geistigen Erkrankungen leiden. Dies ist in § 45 SGB XI geregelt.

Außerdem beraten wir nach § 37 SGB XI Angehörige und zu Pflegende zu Versorgungen und unseren Leistungen.

Sofern Sie dazu weitere oder explizite Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Schreiben Sie uns!

KONTAKT

Sofern Sie Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Weitere hilfreiche Links